Allgemeine Geschäftsbedingungen 2024/25

Der Begriff „young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser“ ist ein geschützter Markenname und bedeutet die Zugehörigkeit wirtschaftlich und rechtlich selbständiger Betriebe zur Dachmarke young austria.

Zur Unternehmensgruppe ya! gehören: young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH, young austria Service GmbH, Jugendalpincenter GmbH, Austria Jugendhotels GmbH, Schaidberggut GmbH und Schneehaus GmbH.

1. Die ya! Österreichs Erlebnisgästehäuser sowie die Unterkunftspartner für die ya! Projektwochen sind Einrichtungen für geschlossene Kinder- und Jugendgruppen bis 18 Jahre, Familien- und Erwachsenengruppen, sowie Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen (alle Altersstufen). Alle Gruppen müssen unter der Leitung verantwortungsbewusster und ausgebildeter GruppenleiterInnen bzw. Lehrpersonen stehen. Mindestteilnehmerzahl pro Gruppe: 10 Personen

2. Anmeldung
Die Reservierung des Hauses und des Reisetermins für die Gruppe ist mit dem kundenseitig unterschriebenen und retour gesendeten Buchungsvertrag bestätigt. Nach Eingang des Buchungsvertrages bzw. bei Wintergruppen spätestens nach Erhalt des Formulars „Gruppen-Update“ (ca. 3 Monate vor Anreise) gelten die in Punkt 5 angegebenen Stornierungsbedingungen für die gebuchte Gesamtteilnehmerzahl.

Transfers, Reiseversicherung oder Programmleistungen (bspw. Skiverleih, Skipässe, diverses Sportprogramm o.ä.) müssen spätestens 3 Monate vor Anreise oder 14 Tage nach Erhalt unseres Serviceangebotes bekannt gegeben werden. Diese extra gebuchten Leistungen bieten wir vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei den Leistungspartnern an.

Das Formular „Aviso-Ankunftsdaten“ wird dem/der GruppenleiterIn bzw. AnmelderIn ca. einen Monat vor Anreise automatisch zugeschickt und ist spätestens 14 Tage vor Anreise mit der genauen Zahl und Aufteilung der TeilnehmerInnen sowie den Sonderwünschen (Verpflegungsbesonderheiten, Allergien, Zimmerbelegung) an ya! zu retournieren. Zudem müssen Lunchpakete für Ausflüge, mit dem jeweiligen Wunschtermin, spätestens mit dem Aviso-Ankunftsdaten-Blatt bekanntgegeben werden.

Teilnehmerliste: Eine Teilnehmerliste (Name, Geburtsdatum – versehen mit offiziellem Stempel und Unterschrift) ist mit Versicherungsbuchung bzw. spätestens mit dem Aviso-Ankunftsdaten-Blatt an young austria zu retournieren. Eine weitere Teilnehmerliste ist direkt in das Erlebnisgästehaus mitzubringen (Meldegesetz/internes Sicherheitskonzept).

3. Preise
Unsere Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Vollpensionspreise und schließen ein: Nächtigung, Bettwäsche, erweitertes Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben. Während der Sommersaison (Mai bis Oktober) gibt es zum Mittag- und Abendessen Tee oder verdünnten Fruchtsaft. Im Winter (Dezember bis April) wird in Absprache mit der Leitung des Hauses nachmittags oder zum Abendessen heißer Tee gereicht. Gruppen, die tagsüber unterwegs sind, erhalten ein Lunchpaket im Wert einer 2-gängigen Mahlzeit und die warme 3-gängige Hauptmahlzeit am Abend.

Halbpension auf Anfrage. Der Preisabzug beträgt EUR 3,-/Nacht vom angebotenen Vollpensionspreis.

Kinder- und Jugendfreizeit: Kinder- und Jugendpreis für TeilnehmerInnen bis einschl. 17 Jahre; ab dem 18. Geburtstag gilt der Erwachsenenpreis. Pro 8 Kinder/Jugendliche/SchülerInnen bezahlt ein/e erwachsene/r BetreuerIn/LehrerIn den Jugendpreis, alle zusätzlichen Erwachsenen bezahlen den Erwachsenenpreis lt. Preisliste. Sondervereinbarungen bedürfen einer rechtzeitigen Absprache mit ya!

Familienfreizeiten: Jugendpreis für TeilnehmerInnen von 6 bis einschließlich 17 Jahre; ab dem 18. Geburtstag gilt der Erwachsenenpreis; Kinder unter 6 Jahre erhalten eine 30%ige Ermäßigung vom Jugend-Tagessatz. (Die o.a. pro 8 Kinder/Jugendl.-Regelung ist hierbei nicht gültig!) Wenn Kleinkinder (bis 2 Jahre) kein Bett des Hauses beanspruchen, sind nur etwaig anfallende Verpflegungskosten direkt vor Ort zu begleichen.

Schulgruppen: Für Schulgruppen gelten die aktuellen Schulpauschalpreise laut Angebot.

Freiplatzregelung: Jede/r 21. TeilnehmerIn ist frei (Unterkunft und Verpflegung), vorausgesetzt, dass eine Mindestauslastung von 90% der gebuchten TeilnehmerInnen (Stichtag 90 Tage vor Anreise) erreicht wird. Bei Projektwochen über dieprojektwoche.at werden keine Freiplätze gewährt.

Für die Buchung und Organisation von Zusatzleistungen (Transfers, Programmleistungen) berechnen wir eine Servicepauschale von EUR 2,- p. P. pro Leistung (max. EUR 6,- p. P. pro Buchung). Die Servicepauschale wird einheitlich für alle TeilnehmerInnen der Gruppe berechnet.

Direktabrechnung/Einzelzahler-Abrechnung: Auf Wunsch übernehmen wir bei Buchung eines Komplettangebotes (Unterkunft+Transfer+Programm) die gesamte Zahlungsabwicklung und informieren bei Bedarf über den Stand der Einzahlungen.
Für den administrativen Mehraufwand und die damit einhergehenden zusätzlichen Bankspesen berechnen wir EUR 6,- p. P. pro Aufenthalt.
Nach Erstellung der Endabrechnung werden Rückzahlungen unter EUR 25,- die alle TeilnehmerInnen betreffen, nicht als Einzelzahlung überwiesen, sondern auf ein Sammelkonto.

Preisänderungen: young austria behält sich das Recht vor, nach Abschluss des Reisevertrages bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise Preisänderungen vorzunehmen, sofern sie auf erhebliche Änderungen der Beförderungs- und Energiekosten, Steuern und Abgaben sowie der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen sind. Preisänderungen können Preiserhöhungen oder Preissenkungen (zzgl. Verwaltungsabgaben) zur Folge haben.

Dem Kunden (Reisenden) sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden (Reisenden)
vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich.

Aufenthaltsdauer: Der Mindestaufenthalt in Österreichs Erlebnisgästehäusern beträgt vier Nächtigungen. Abweichungen können einvernehmlich festgelegt werden.

4. Unterkunft und Verpflegung
Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern (Stockbetten) großteils mit Dusche/WC. BetreuerInnen erhalten 1- bis 2-Bett-Zimmer (m/w getrennt), großteils mit Dusche/WC. Zusätzliche Einzelzimmer auf Anfrage je nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis.

SchülerInnen ersuchen wir Hausschuhe und Handtücher selbst mitzunehmen. In LehrerInnen-/BetreuerInnenzimmer werden Handtücher gestellt.

In allen Erlebnisgästehäusern wird gängige österreichische Küche serviert. Die Vollpension startet am Anreisetag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück+Lunchpaket. Sonderwünsche, wie bspw. Allergien oder vegetarische Verpflegung, müssen der Leitung spätestens auf dem Formular „Aviso-Ankunftsdaten“ bekanntgegeben werden. Spätere Verpflegungswünsche können nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Küche des Erlebnisgästehauses keine Haftung für allergische Reaktionen übernehmen kann. Über etwaige enthaltene Allergene informiert die Hausleitung vor Ort.

An- und Abreise: Die Zimmer sind am Anreisetag ab 16 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 9 Uhr zu räumen. Sonderregelungen sind in Ausnahmefällen ausschließlich mit dem ya! Büro in Salzburg zu vereinbaren.

5. Stornobedingungen
a) Ausgehend von der Teilnehmerzahl am Stichtag 90 Tage vor Anreise (Start der Stornofrist) gewähren wir eine Unterbelegungstoleranz von 10% (abgerundet auf Personen), für die wir keine Stornierungskosten für die Unterkunft & Verpflegung verrechnen. Dies gilt nicht bei gebuchten Transfers und Programmleistungen.

Darüber hinaus kann der/die TeilnehmerIn jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Falle einer Verminderung der gebuchten Teilnehmerzahl oder Stornierung der gesamten Gruppenreise oder bei Nichtantritt (No-show) der Reise kann young austria vom Reisenden anstatt des Reisepreises eine Entschädigung für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem/r TeilnehmerIn für die gebuchte Gruppengröße und wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt berechnet:

Stornierungsgebühren von young austria:
bis 90 Tage vor Reiseantritt…………………………………………kostenlos
ab 89 bis 21 Tage vor Reiseantritt……………………………………….30 %
ab 20 bis 1 Tag vor Reiseantritt…………………………………………..60 %
am Anreisetag / No-show* ……………………………………………….100%
des Reisepreises
*No-show: Nichtantritt der gebuchten Reise

b) Rückvergütung: Bitte beachten Sie, dass wir von ausfallenden kompletten Vollpensionen WÄHREND des Aufenthaltes (z.B. im Falle der Einlieferung eines/r TeilnehmerIn ins Krankenhaus wg. einer Verletzung od. bei vorzeitiger Abreise wg. Krankheit) die Nächtigungsgebühr (= 70 % des angegebenen Preises) einbehalten und nur die nicht konsumierten Verpflegungskosten rückvergüten.

Wird ein/e TeilnehmerIn aus disziplinären Gründen nach Hause geschickt od. reist aus privaten Gründen vorzeitig ab, erfolgt keinerlei Rückvergütung!

c) Transfers und Programmleistungen: Bei Buchung von Transfers (zB Bus) und/oder Programmleistungen (zB Stadtführung, Guides), wo ein Gesamtpreis (Pauschalpreis) zur Anwendung kommt, wird der Einzelteilnehmerpreis auf Basis der angegebenen Teilnehmerzahl bei Vertragsabschluss berechnet. Bei Änderungen der Teilnehmerzahl behält sich young austria eine Anpassung des Reisepreises vor.
Für sämtliche Zusatzleistungen, wo ein Einzelpreis zur Anwendung kommt, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners. Versicherungsprämie und Servicepauschale werden nicht rückerstattet.

d) 100% Corona-Fit: Für alle gebuchten Gruppenreisen bei young austria ist ein kostenloses Stornieren der Reise bis zum Anreisetag bei pandemiebedingter behördlicher Anordnung möglich, z. B. wenn
– ein Verbot von Schulveranstaltungen und Klassenfahrten durch das österreichische Bildungsministerium oder eine vergleichbare Behörde im Ausland angeordnet wird
– eine Schließung der Schule oder Quarantäneanordnung (Absonderungsbescheid der zuständigen Behörde) für die gesamte Gruppe eintritt
– ein offizielles Reiseverbot für den Zielbezirk ausgesprochen wird oder
– eine Reisewarnung des Außenministeriums für das Zielgebiet besteht.

e) Für Geschäfte im B2B-Bereich können abweichende Zahlungs- und Stornobedingungen gelten, die individuell mit young austria vereinbart werden.

6. young austria Komplettschutz-Versicherung
Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Reise-Komplettschutz-Versicherung (u.a. Rücktritt, Abbruch, Corona-Schutz, Unfall). Sofern der Kunde sich für den Abschluss einer Versicherung entschließt und den Auftrag schriftlich erteilt, wird die Versicherungsleistung von young austria gebucht. Es gelten die jeweiligen Bedingungen unseres Versicherungspartners. Die Versicherungsprämie wird nicht rückerstattet.

7. Zahlung
a) Auf Basis des Buchungsvertrages bzw. bei Wintergruppen des Formulars „Gruppen-Update“ (ca. 4 Monate vor Anreise) erhalten Sie eine „Proforma-Rechnung” der gesamten Reisekosten mit den Terminen und Beträgen für die An- und Restzahlung.

Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtkosten ist 3 Monate vor Anreise, der Restbetrag bis spätestens 14 Tage vor Eintreffen der Gruppe auf das angegebene Konto zu überweisen. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des/r EinzahlerIn.

b) Auf Basis der von der Leitung des Erlebnisgästehauses erstellten und vom Gruppenverantwortlichen gegengezeichneten
„Aufenthalts- und Leistungsbestätigung” wird nach Beendigung des Aufenthaltes die Endabrechnung erstellt. Diese beruht auf den tatsächlich erbrachten Leistungen und Teilnehmerzahlen.

8. Außerordentliches Rücktrittsrecht
young austria kann vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Reise weniger als 70% der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl angemeldet haben.

young austria behält sich ausdrücklich das Recht vor, sollten wirtschaftliche oder epidemiologische Umstände eintreten, die gegen die Durchführung einer Reise sprechen, ebenfalls bis zum Anreisetag von einem gesonderten Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich in voller Höhe rückerstattet. Aus sämtlichen mit young austria getroffenen Vereinbarungen wird der Vertragspartner in finanzieller Hinsicht schadlos gehalten. Zusätzliche Entschädigungen hat young austria nicht zu leisten.

9. Änderungen vor Reisebeginn
young austria ist berechtigt, Reiseleistungen nach Vertragsabschluss bei glaubhafter Erklärung an den Kunden, durch einen adäquaten Ersatz abzuändern. Weder der Reisepreis darf sich ändern noch dürfen die im Vertrag gebuchten Leistungen grundsätzlich geschmälert werden.

10. Haftung und Versicherung: ya! haftet für eine einwandfreie Besorgung und Reservierung der vereinbarten Leistungen, sowie für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. Diese sind entsprechend versichert.
ya! haftet nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt wurden oder für Störungen im Zusammenhang mit Beförderungsmitteln, Sportstätten oder auch für klimatische Beeinflussungen. Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist von der Gruppe selbst abzuschließen. Für Schäden, die von GruppenteilnehmerInnen im Erlebnisgästehaus verursacht werden, müssen diese selbst aufkommen.

11. Richtlinien für unsere Gäste: Entsprechend dem Charakter der Häuser als Erlebnisgästehaus wird auf die Einhaltung der Hausordnung Wert gelegt. Die Richtlinien, welche dem angenehmen Zusammenleben aller Gäste dienen, erhält der/die GruppenleiterIn bzw. AnmelderIn mit der „Proforma-Rechnung“ des Aufenthaltes.

12. Mitteilung von Mängeln: Leistungsmängel sind der Leitung des Erlebnisgästehauses unverzüglich zu melden. Die Unterlassung dieser Mitteilung kann eventuelle Schadensersatzansprüche schmälern, entbindet uns jedoch nicht von der Gewährleistungspflicht.

13. Datenschutz: Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Die elektronische Verarbeitung der Daten erfolgt bei young austria zur Angebotslegung bzw. zur Durchführung von Reiseverträgen sowie Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.youngaustria.com/de/service/datenschutzerklaerung/
Mit der Übermittlung von Teilnehmerdaten (z.B. Teilnehmerliste für Meldezwecke oder Skipassbestellung) dürfen wir davon ausgehen, dass Sie auch berechtigt sind uns diese Daten zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht so sein, bitten wir um Kontaktaufnahme.

14. Informationen zum PRG (Pauschalreisegesetz):
young austria ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich und bei Schwierigkeiten zum Beistand verpflichtet.
Jede Vertragswidrigkeit ist der young austria unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktdaten eventueller Partner vor Ort finden sich in den Reiseunterlagen. Der Kontakt zu minderjährigen Reisenden ist generell über den/die buchende/n LehrerIn möglich.
Kunden haben die Möglichkeit an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren z.B. durch die Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Kunden haben die Möglichkeit den Vertrag gemäß §7 Pauschalreisegesetz auf einen anderen Reisenden zu übertragen.

15. Reiseveranstalter (wenn nicht anders angegeben):
young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH
Alpenstraße 108a / 5020 Salzburg / Österreich
Tel.: +43 662 625758-0
FN-Nummer: FN59036v
Vollkonzessioniertes Reisebüro
GISA Zahl: 17755122
Gerichtsstand: Salzburg

Versicherer im Sinne der Pauschalreiseversicherung:
Accelerant Insurance Europe SA (Pol.-Nr.: A53751) / Bastion Tower, Ebene 20 / Place du Champ de Mars 5 / 1050 Brüssel / BE – Verwaltender Agent: Arcus Solutions SARL / 3 Cours Charlemagne / 69002 Lyon / FR; E-Mail: contact@arcus-solutions.fr

Abwickler:
Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H. / Hietzinger Hauptstraße 35 DG / 1130 Wien / AT; Tel.: +43 (0) 1 969 04 40 / E-Mail: office@cover-direct.com

16. Kostenberechnungen verstehen sich vorbehaltlich allfälliger Irrtümer.

17. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) des Fachverbandes der Reisebüros Österreichs. Die ARB 1992 werden von der young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH zum Großteil anerkannt. Diese finden Sie unter www.youngaustria.com/de/service/downloads.

Anfragen und Reservierungen ausschließlich über:
young austria – Österreichs Erlebnisgästehäuser GmbH
Alpenstraße 108a
5020 Salzburg – ÖSTERREICH
Tel.: +43 662 / 62 57 58-0
Fax: +43 662 / 62 57 58-700
office@youngaustria.com
www.youngaustria.com

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Stand: Januar 2024

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